Reparieren statt Wegwerfen
Mit der Einführung des 1. Reparaturführers Oberösterreichs wurde ein weiterer Schritt gegen den Abfallberg gesetzt. Reparieren wird belohnt, es schafft Jobs, hilft Geld zu sparen und schont Ressourcen. LR Anschober: „Mit der neuen Förderung ‚Reparaturbonus‘ wollen wir nun den nächsten Schritt auf dem Weg hin zur Kreislaufwirtschaft gehen.“
Das Bügeleisen hat den Geist aufgegeben, der TV Bildschirm bleibt schwarz? Wer seine Elektrogeräte vom Fachmann herrichten lässt, kann sich ab sofort einen Reparaturbonus vom Land zurückholen. Privatpersonen erhalten dabei 50 Prozent der Kosten beziehungsweise bis zu 100 Euro pro Jahr und Haushalt. "Einzige Voraussetzung ist, dass die Reparatur von einem in Oberösterreich ansässigen Gewerbebetrieb durchgeführt wird, der im Reparaturführer OÖ gelistet ist", erklärt Kurt Haider von der Abteilung Umweltschutz
Betriebe können sich hier kosten anmelden. Die Abwicklung der Anträge erfolge "unkompliziert online, Rechnung bitte aufheben!" "Lässt man seine Geräte reparieren, werden nicht nur Ressourcen geschont und Abfälle verringert, sondern man spart auch noch Geld", sagt Landesrat Rudi Anschober. Für 2018 steht ein Budget von 20.000 Euro bereit.
Mehr Informationen auf www.land-oberoesterreich.gv.at und www. reparaturfuehrer.at/ooe
Konkret zur Abwicklung der Förderung:
Antragstellung:
Die Förderung ist NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ONLINE mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert
aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) beim Amt der OÖ. Landesregierung zu beantragen. In Ausnahmefällen kann die Antragstellung
auch mittels E-Mail (foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at) oder am Postweg erfolgen. Die dafür erforderlichen Formulare befinden sich auf der Homepage des Landes OÖ. Sämtliche notwendige
Unterlagen sind IN KOPIE mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung:
Die MitarbeiterInnen des Förderteams vom Land OÖ prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden im Rahmen
der Antragsprüfung abgelehnt bzw. storniert.
Auszahlung:
Nach Feststellen der Förderfähigkeit ergeht die politische Förderzusage und der errechnete Förderbetrag wir auf Ihre angegebene Kontoverbindung überwiesen.